[ Auszug: (1) Geht ein geschiedener Ehegatte eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft
ein und wird die Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder aufgelöst, so kann er
von dem f ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten ] [ BGB Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs ] [ BGB Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten ]